Die Errichtung einer Solarwärmeanlage kann heutzutage auch zur Erfüllung einer Rechtspflicht dienen. Eine Rechtspflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien, auch von Solarwärmeanlagen, ergibt sich zum Beispiel bundesrechtlich aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Auch die Energieeffizienzanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) können durch die Nutzung von Solarwärmeanlagen erfüllt werden. Ferner haben die Kommunen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit, eine Pflicht zur Errichtung von Solarwärmeanlagen in den Bebauungsplänen oder durch städtebauliche Verträge zu regeln.