Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Rechtsschutz

Vermieter

Der Vermieter kann den Mieter auf Duldung verklagen, wenn dieser der Maßnahme widersprochen hat oder die Maßnahme durchführen mit dem Risiko, dass ihm die Durchführung gerichtlich untersagt wird. Bei sich andeutenden Schwierigkeiten kann es für den Vermieter sinnvoll sein, mit dem Mieter über eine Zustimmung zur Maßnahme zur verhandeln.

Mieter

Der Mieter muss der Modernisierungsankündigung widersprechen, wenn er meint, die Maßnahme nicht dulden zu müssen. Beginnt der Vermieter gleichwohl mit Baumaßnahmen, kann der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung vorgehen. Hält sich der Mieter für duldungspflichtig, möchte die Maßnahme aber gleichwohl nicht dulden, kann er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (§ 554 Abs. S. 2 BGB).