Der Vermieter kann die Investitionskosten der Solaranlage auf die Mieter umlegen: entweder über die Modernisierungsumlage (max. elf Prozent der anrechenbaren Investitionskosten) oder über eine Anhebung der Miete auf Vergleichsmietenniveau (Mietspiegel).
Zusätzlich spielen weitere positive Aspekte für Vermieter und Mieter eine wichtige Rolle:
- Die Investition in eine Solaranlage erhöht die Attraktivität und den Wert der Immobilie (auch bessere Wiedervermietbarkeit); zufriedene Mieter bleiben länger.
- Es ist ein gutes Gefühl, die Solarenergie zu nutzen.
- Die Nutzung der Solarenergie macht Mieter unabhängiger von Energiepreisschwankungen. Heizkosten werden gespart, die immer stärker beachtete "zweite Miete" wird stabilisiert.
Stellschraube Modernisierungsumlage
Kapitalwert für den Vermieter in Abhängigkeit der Höhe der Modernisierungsumlage
Aus Sicht des Vermieters hängt der auf 20 Jahre berechnete Kapitalwert einer solaren Investition wesentlich davon ab, wie viel Prozent der Investitionskosten er jährlich auf seine Mieter umlegt. Randbedingungen wie Preissteigerungsraten für Energiebezugskosten oder der Nutzwärmeertrag spielen keine Rolle bei der Ermittlung des Kapitalwertes.
Legt der Vermieter einen moderaten Prozentsatz der Investitionskosten auf die Mieter um und werden darüber hinaus günstige Systemkosten bei gleichzeitig hohen Erträgen realisiert, können Mieter und Vermieter profitieren. Der Vermieter hat es in der Hand, die Wirtschaftlichkeit für sich und seine Mieter zu beeinflussen.