Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Darlehen & Tilgungszuschüsse für Anlagen ab 40 m² Fläche

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit ihrem KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil "Premium", Investitionen in Solarwärmeanlagen mit einer Größe von über 40 m² Kollektorfläche durch langfristige, zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse.
Finanzielles Förderung KfW Förderung

Wer ist antragsberechtigt?

Jeder. Antragsbefugt ist im Grundsatz jeder, der eine förderfähige Maßnahme durchführt. Einzelheiten ergeben sich aus einem detaillierten Katalog der Förderrichtlinie. Danach sind insbesondere natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller förderfähig, die die erzeugte Wärme ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen (KMU), die die so genannten "KMU-Kriterien" der EU-Kommission erfüllen, gemischtwirtschaftliche Unternehmen sowie unter eingeschränkten Voraussetzungen große Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechts. Antragsberechtigt sind vor allem auch Mieter oder Pächter eines Grundstücks, sofern sie die Einwilligung des Eigentümers in die Baumaßnahme beibringen.

Nicht antragsberechtigt sind Hersteller von förderfähigen Anlagen und Komponenten, der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Solarkollektoranlagen. Förderfähig sind Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Kollektorfläche. Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die förderfähigen Anlagen detailliert. Dazu gehört, dass der eingesetzte Kollektortyp nach einer europäischen Norm geprüft sein muss (EN 12975) und ein bestimmter Kollektorertrag erreicht wird. Ab dem Jahr 2007 geprüfte Anlagen müssen das europäische Prüfzeichen Solar Keymark tragen.

Errichtung und Erweiterung. Gefördert wird nur die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen. Errichtung ist die Erstinstallation einer Solarkollektoranlage, Erweiterung die Erweiterung einer bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlage.

Förderausschluss. Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, die der Erfüllung einer Nutzungspflicht nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) dienen oder einer anderen gesetzlichen Pflicht, z. B. den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Solarwärmeanlagen, die die technischen Anforderungen der Richtlinie erfüllen, können dennoch gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Kredit. Die KfW finanziert durch Kredite Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, in der Regel bis zu einer maximalen Höhe von 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Über die Einzelheiten informiert die Webseite der KfW.

Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.

Und so geht es:

Zuständigkeit. Die Darlehen werden von der KfW zur Verfügung gestellt. Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) einzureichen.

Form. Der Antrag auf einen Kredit und der Antrag auf Gewährung des Tilgungszuschusses sind getrennt auf den bereitgestellten Antragsvordrucken und mit den erforderlichen Nachweisen (z. B. Anlagen, die der technischen Dokumentation dienen) einzureichen. Für die Gewährung des Tilgungszuschusses muss der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel nach Abschluss des Vorhabens erbracht werden.

Frist. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen ist die Finanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Planungsleistungen dürfen schon vor Antragstellung erbracht werden. Der Verwendungsnachweis der Darlehensmittel muss innerhalb von neun Monaten nach Auszahlung dieser Darlehensmittel über die Hausbank bei der KfW eingereicht werden.

Entscheidung und Auszahlung. Die Anträge werden nach Auskunft der KfW in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge bearbeitet und beschieden. Die Bewilligung des Darlehens erfolgt nach Prüfung der Unterlagen, die Auszahlung des Tilgungszuschusses auf das Darlehen erfolgt nach Prüfung und Anerkennung der Verwendungsnachweise.

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium (Programmnummer 271, 281)