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Steuerliche Aspekte von Solarthermie

Investitionen in große Solarwärmeanlagen unterliegen kaum steuerrechtlichen Besonderheiten. Die Ausgaben können nach allgemeinem Steuerrecht mit steuermindernder Wirkung von den Einnahmen abgesetzt werden, die insbesondere durch Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch künftige Investitionen in Solarwärmeanlagen steuerwirksam geltend gemacht werden. Im Einzelnen hängt die steuerliche Absetzbarkeit von der Rechtsform ab, in der der Bauherr tätig wird, sowie von der steuerrechtlichen Einordnung der Einkünfte.

Die jeweils einschlägigen Vorschriften finden sich im Einkommensteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz. Zu den beachtenswerten steuerrechtlichen Besonderheiten gehört die Bauabzugsteuer. Ferner können bestimmte Vermieter die im Zusammenhang mit Errichtung einer Solarwärmeanlage anfallende Umsatzsteuer als so genannte Vorsteuer abziehen. Die Voraussetzungen dafür sind im Umsatzsteuergesetz geregelt.