Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Solarthermie wird gefördert

Der Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung ist in Deutschland gesetzlich festgeschrieben. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) basiert auf den drei Säulen Nutzungspflicht, finanzielle Förderungen und Anreizen zum Ausbau von Wärmenetzen. Im Gesetz ist auch die Förderung der Anlagen verankert.
Finanzielles Förderung

Die Förderung für Solarwärmeanlagen erfolgt entweder als Zuschuss bei Anlagen bis zu 40 m² Kollektorfläche oder als zinsgünstiges Darlehen sowie Tilgungszuschuss bei Anlagen mit mehr als 40 m² Kollektorfläche. Anlagen, die mindestens drei Wohneinheiten versorgen und mehr als 20 m² Kollektorfläche haben, können eine Innovationsförderung in Anspruch nehmen.

Während die Gewährung von Zuschüssen für Anlagen unter 40 m² Kollektorfläche im Rahmen des so genannten Marktanreizprogramms (MAP) dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) obliegt, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des KfW-Programms "Erneuerbare Energien" für die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen und von Tilgungszuschüssen für Anlagen mit mehr als 40 m² Kollektorfläche verantwortlich.

Eine Ausnahme bilden Solarwärmeanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser, die auch bei einer Kollektorfläche von über 40 m² durch das BAFA gefördert werden. Die Höhe der Fördersätze oder des gewährten Kreditvolumens hängt von der Qualität der geplanten Anlage oder deren Kombination mit anderen Maßnahmen zur Einsparung von Energie ab. Im Bereich des Marktanreizprogramms ist sie stark einzelfallabhängig und liegt in einer Bandbreite von zehn bis 30 Prozent der Investitionskosten.

Für Solarwärmeanlagen unter 40 m² Kollektorfläche, die in Neubauten errichtet werden, und für solche, die ausschließlich der Trinkwassererwärmung dienen, wird keine Basisförderung mehr gewährt.