Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Sanierungs- und Entwicklungsrecht für Solarthermie

Die Errichtung einer Solarwärmeanlage ist eine Maßnahme, die im Geltungsbereich einer Sanierungs- und Entwicklungssatzung einer gesonderten Genehmigung bedarf. Sanierungssatzungen sind gemeindliche Satzungen, die städtebauliche Missstände verbessern oder Gebiete umgestalten sollen. Entwicklungssatzungen dienen der erstmaligen Entwicklung von Teilen des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung.

Die Instrumente der Sanierungs- und Entwicklungssatzung geben der Gemeinde im Vergleich zum Bebauungsplan schärfere Durchsetzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand. Unter anderem werden bauliche Maßnahmen sowie wesentliche wertsteigernde Änderungen einer gesonderten Genehmigungspflicht unterstellt.

Solarwärmeanlagen erfüllen in der Regel beide Voraussetzungen (s. Veränderungssperre). Die sanierungs- oder entwicklungsrechtlichen Genehmigungen müssen im Grundsatz erteilt werden. Sie dürfen nur versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Errichtung der Solarwärmeanlage die Durchführung der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme unmöglich macht oder wesentlich erschwert.

(§§ 144, 145, 169 BauGB)

Baugesetzbuch (BauGB)