Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand

Finanzielles Steuern Anschaffungs- und Herstellungskosten

Anschaffungskosten

Die Investitionskosten einer Solarwärmeanlage können Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Gestalt von Anschaffungskosten sein.

Anschaffungskosten werden geleistet, um ein Gebäude zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Diese Voraussetzungen können vorliegen, wenn ein zum Zeitpunkt des Erwerbs leer stehendes Gebäude vor seiner erstmaligen Nutzung durch den Käufer auf den nächst höheren Wohnungsstandard angehoben und im Rahmen dessen auch eine Solarwärmeanlage eingebaut wird. Von einer Anhebung des Standards wird ausgegangen, wenn drei der vier Kernbereiche einer Wohnungsausstattung – Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen und Fenster – in ihrer Funktion deutlich erweitert und ergänzt werden. Reparaturen oder Ersatz durch etwas Gleichwertiges in zeitgemäßer Form reichen hierfür nicht.

Herstellungskosten

Die Investitionskosten einer Solarwärmeanlage können Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Gestalt von Herstellungskosten sein.

Herstellungskosten sind Aufwendungen für Baumaßnahmen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Herstellung eines Gebäudes, seine Erweiterung oder eine über seinen ursprünglichen Zustand, d. h. dem Zustand zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Herstellung, hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen. Die Voraussetzungen einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes können insbesondere vorliegen, wenn eine Solaranlage unabhängig von einem Erwerbsvorgang erstmals auf einem vorhandenen Gebäude installiert wird und der Wert des Gebäudes sich dadurch deutlich erhöht. Dies setzt wiederum voraus, dass mindestens drei der vier Kernbereiche einer Wohnungsausstattung – Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen und Fenster – in ihrer Funktion deutlich erweitert und ergänzt werden. Entscheidend ist dabei, dass die neu installierte Solaranlage eine Funktion übernimmt, die bisher kein anderer Gebäudebestandteil übernommen hat und der Gebrauchswert des Gebäudes erweitert wird. Diese Voraussetzungen wurden z. B. NICHT erfüllt für den Fall des Einbaus einer Solarwärmeanlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses, da die Anlage zusätzlich neben der voll funktionsfähigen Gaswärmeversorgung installiert wurde. Die entstandenen Aufwendungen waren nicht Herstellungskosten, sondern sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand.

Erhaltungsaufwand

Liegen die genannten Voraussetzungen für Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht vor, handelt es sich bei der Investition in eine Solarwärmeanlage um Erhaltungsaufwand.

Erhaltungsaufwand sind die Aufwendungen für die laufende Instandhaltung und die Instandsetzung eines Gebäudes. Diese Aufwendungen fallen aufgrund der gewöhnlichen Nutzung des Gebäudes an und stellen sofort abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar. Im Einzelnen kann die Abgrenzung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten einerseits und Erhaltungsaufwand andererseits schwierig sein. Allein die Höhe der Aufwendungen ist jedenfalls nicht entscheidend, ebenso wenig die zeitliche Nähe der Maßnahmen zur Anschaffung des Objektes. Eine Ausnahme hierzu besteht, wenn die Baumaßnahme innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung durchgeführt wird und die Investitionssumme 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigt. In diesem Fall handelt es sich stets um Herstellungskosten.

Einkommensteuergesetz (EStG)