Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Solaranlage planen

Solarthermie Solaranlage planen

Was Sie bei der Planung beachten sollten

Der Markt stellt bewährte technische Lösungen bereit, die am besten maßgeschneidert funktionieren. Deshalb sollten sie individuell auf Ihre Vorstellungen zugeschnitten sein: Sind Ihnen möglichst schnelle Amortisationszeiten, eine große Wertsteigerung oder eine bessere Vermietbarkeit der Immobilie am wichtigsten? Mithilfe eines Heizungsfachbetriebs lassen sich Planung und Bau einer Anlage schnell und unkompliziert realisieren.

Die richtige Größe

Entscheidend für die Größe einer Solaranlage ist, ob sie nur die Erwärmung des Warmwassers übernehmen oder auch die Heizung unterstützen soll. Für die Warmwassererwärmung sind zwischen 0,5–1 m2 Kollektorfläche pro Person nötig, für zusätzlich heizungsunterstützende Anlagen rund die doppelte Fläche. Außerdem hängt die Größe der Anlage davon ab, wie viel Warmwasser die Haushalte eines Mehrfamilienhauses im Jahr verbrauchen. Lesen Sie mehr beim Gebäude- und Nutzercheck.

Mithilfe von Simulations­programmen errechnen Heizungs­fachbetriebe anhand verschiedener Einfluss­größen wie Dachneigung und Warmwasser­bedarf die ideale Anlagengröße.

Ein Recht auf Sonnenenergie

Jeder Bürger hat das Recht, erneuerbare Energien zu nutzen. Auch ein Gebäudeeigentümer darf rechtlich gesehen jederzeit auf Solarwärme "umsteigen". Selbst wenn eine Gemeinde ihre Einwohner zum Anschluss an ein Fernwärmenetz verpflichtet hat, haben Hauseigentümer, die eine Solarwärmeanlage installieren lassen wollen, das Recht auf eine Ausnahmeregelung. Auch vorgeschriebene Dachfarbe und ähnliche Gestaltungsregelungen entfallen für Solaranlagenbesitzer meist. Grund: Eine umweltschonende Energieversorgung, die auch dem Allgemeinwohl dient, hat Vorrang. Lesen Sie mehr über Nutzungsrecht.

Besserer Energieausweis dank Solarwärme

Miet- und Kaufinteressenten haben seit dem 1. Januar 2009 das Recht, den Energieausweis eines Hauses einzusehen – zum Beispiel bei der Wohnungsbesichtigung. Der Ausweis zeigt, wie gut oder schlecht ein Gebäude im Hinblick auf Energieverbrauch bzw. -bedarf dasteht. Wer Kollektoren auf dem Dach hat, kann einen besseren Energieausweis vorlegen. Das erhöht die Attraktivität einer Immobilie auch bei Mietinteressenten – insbesondere, da die "zweite Miete" immer entscheidender wird. Ausgestellt wird der Ausweis z. B. von Energieberatern. Zu empfehlen sind hierbei Energieausweise mit Gütesiegel, wie sie beispielsweise die Deutsche Energie-Agentur (dena) vergibt. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Energieausweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Ausgenommen sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) listet unabhängige Energieberater auf:BAFA: Energiesparberatung

Energieeinsparverordnung

Eigentümer bereits bestehender Gebäude müssen bei Anbau, Umbau, Ausbau oder Modernisierung die Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten: Hier darf ein bestimmter Primärenergiebedarf nicht überschritten werden, der neben dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die Verluste einrechnet, die auf dem Weg von der ursprünglichen Energiegewinnung (z. B. Erdölförderung) bis zum Endverbraucher (z. B. Heizöltank) entstehen. Mithilfe welcher Maßnahmen der Eigentümer die Anforderungen der Verordnung erfüllt, ist ihm überlassen. Lesen Sie mehr zur Energieeinsparverordnung.

Wer in Solarwärme investiert, kann sich über einen besonders günstigen Primärenergiefaktor freuen, weil Sonnenenergie direkt vor Ort gewonnen und genutzt wird.

Meist keine Genehmigung nötig

Hat man sich entschlossen, Sonnenkollektoren auf das Dach seines Mehrfamilienhauses zu setzen, sollte man vor Baubeginn prüfen, ob die Anlage genehmigt werden muss. In den meisten Fällen ist eine Genehmigung jedoch nicht erforderlich. Kommunen dürfen den Bau einer Solarwärmeanlage übrigens nur in Ausnahmefällen ablehnen – nicht zuletzt, weil sie auch dem Gemeinwohl dient. Wie die jeweilige Rechtslage aussieht, erfahren Sie direkt beim örtlichen Bauamt.

Denkmalschutz

Ist ein Haus denkmalgeschützt, ist die Genehmigung einer Solarwärmeanlage erforderlich. Ob die Kollektoren genehmigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Die Denkmalschutzbehörde muss zwischen verschiedenen Aspekten abwägen, z. B. spielen der Denkmalwert des Gebäudes, die Größe der Anlage und die farbliche Gestaltung der Dachfläche eine Rolle.

Sprechen Sie frühzeitig mit den Mitarbeitern der Denkmalschutzbehörde. Viele Hersteller bieten Kollektoren an, die unauffällig in das Dach integriert werden können.