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Umlagerechner

Vermieter können von der Sonne erzeugte Wärme nicht in Rechnung stellen. Eine Solarwärmeanlage kann sich aber für Vermieter und Mieter gleichermaßen auszahlen. Vermieter können ihre Mieter durch die gesetzlich zulässige Modernisierungsumlage an den Investitionskosten für eine Solarwärmeanlage beteiligen, indem sie die Kaltmiete um maximal elf Prozent der Anschaffungskosten erhöhen. Der Mieter spart durch die Solaranlage wiederum Heizkosten.

Der Umlagerechner zeigt, nach welchem Zeitraum sich die Solaranlage auch für den Mieter rechnet. Wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, hängt von mehreren Einflussfaktoren ab – u.a. von der Ölpreisentwicklung oder dem spezifischen Wärmeertrag der Anlage. Entscheidend ist auch, ob der Vermieter z. B. nur drei oder sieben statt der zulässigen elf Prozent umlegt. Viele Hauseigentümer verzichten auch ganz darauf, Kosten an ihre Mieter weiterzugeben. Dann spart der Mieter sofort Heizkosten (gelbe Kurve im Diagramm). Per Schieberegler lassen sich im Online-Rechner die entsprechenden Werte individuell einstellen.

Die Grafik zeigt: Ab dem Zeitpunkt, zu dem die blaue Kurve in den positiven Bereich läuft, sparen die Mieter mehr Heizkosten als die Modernisierungsumlage sie kostet.

Das Ergebnis kann im PDF-Format abgespeichert und ausgedruckt werden – ein hilfreiches Instrument in der Vorplanungsphase der Solaranlage.

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Benutzungshinweis

Wenn schon ein Angebot eines Installationsbetriebs vorliegt, sollte der Reiter "Angebot" benutzt werden. Für alle anderen Fälle steht der Reiter "Kostenschätzung" zur Verfügung". Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Sind schon Ergebnisse z. B. einer Simulationsrechnung vorhanden, sollten Sie die "Konkrete Eingabe" verwenden, ansonsten die "Pauschale Ermittlung".
Der Umlagerechner berücksichtigt die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 1. Januar 2012 (Marktanreizprogramm).