Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Marktanreizprogramm: für Anlagen bis 40 Quadratmeter

Finanzielles Förderung Marktanreizprogramm

Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert Investitionen im Rahmen der so genannten Innovationsförderung für Anlagen, die mindestens drei Wohneinheiten versorgen und zwischen 20 m² und 40 m² Kollektorfläche besitzen. Die Basisförderung für Anlagen, die weniger als 20 m² Kollektorfläche besitzen, wird seit Beginn des Jahres 2012 nur noch für Anlagen vergeben, die neben der Warmwasserbereitung auch eine Heizungsunterstützung besitzen. Noch größere Anlagen werden mit zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Gestalt eines festen Betrages je Quadratmeter Kollektorfläche. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Basisförderung um einen Bonus erhöhen, der für die Kombination mit anderen Maßnahmen gewährt wird. Für Anlagen, die ausschließlich der Warmwassererwärmung dienen, werden weder Basisförderung noch Boni gewährt.

Seit Mitte 2010 sind die Investitionszuschüsse für Anlagen bis zu 40 m² Kollektorfläche auf den Gebäudebestand beschränkt. Solarwärmeanlagen auf neu errichteten Wohngebäuden werden nicht mehr gefördert.

In der Regel gilt: Je größer und effizienter die Solaranlage und je energieeffizienter das Haus ist, auf dem sie gebaut wird, desto höher ist die Förderung.

Wer ist antragsberechtigt?

Jeder. Antragsbefugt ist jeder, der eine Solaranlage installieren will. Einschränkungen bestehen im Hinblick auf beihilferechtliche Regelungen der EU bei Unternehmen, denn nur kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind förderfähig. Die Förderrichtlinie enthält einen ins Einzelne gehenden Katalog der Antragsberechtigten. Danach sind insbesondere förderfähig: Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen einschließlich gemischtwirtschaftlicher Unternehmen. Antragsberechtigt sind auch Mieter oder Pächter eines Grundstücks, sofern sie die Einwilligung des Eigentümers in die Baumaßnahme beibringen.

Was wird gefördert?

Solarkollektoranlagen. Förderfähig sind heizungsunterstützende Solarkollektoranlagen bis einschließlich 40 m² Kollektorfläche sowie zu besonders günstigen Bedingungen große Solarkollektoranlagen auch zur reinen Trinkwassererwärmung von 20 m² bis einschließlich 40 m² Kollektorfläche, sofern sie den Anforderungen der Richtlinie an eine besonders innovative Technologie genügen. Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die förderfähigen Anlagen detailliert. Die Anforderungen an eine "besonders innovative Technologie" sind insbesondere erfüllt, wenn die Solarkollektoren die erforderliche Größe aufweisen und sie die gelieferte Wärme effektiv der Raumheizung oder Trinkwassererwärmung bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche zuführen. Ferner muss der eingesetzte Kollektortyp nach einer europäischen Norm geprüft sein (EN 12975) und ein bestimmter Kollektorertrag erreicht werden. Ab dem Jahr 2007 geprüfte Anlagen müssen das europäische Prüfzeichen Solar Keymark tragen.

Errichtung und Erweiterung. Gefördert wird nur die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen. Errichtung ist die Erstinstallation einer Solarkollektoranlage, Erweiterung die Erweiterung einer bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlage.

Förderausschluss. Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, die der Erfüllung einer Nutzungspflicht nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) dienen oder einer anderen gesetzlichen Pflicht, z. B. den Anforderungen der Energieeinsparverordnung.

Wie hoch ist die Förderung?

Basisförderung. Die Basisförderung wird nur für heizungsunterstützende Solarkollektoranlagen bis 40 m² Kollektorfläche gewährt, die die Voraussetzungen einer besonders innovativen Technologie nicht erfüllen. Die Basisförderung beträgt derzeit 90 Euro je angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche.

Bonusförderung. Zusätzlich zur Basisförderung kann eine Bonusförderung gewährt werden. Wenn parallel zur Installation der Solaranlage der Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel erfolgt, winkt der "Kesseltauschbonus" in Höhe von 500 Euro. Der gleiche Betrag wird alternativ auch mit dem "Kombinationsbonus" gewährt, wenn neben der Solaranlage eine Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse (z. B. ein Pelletkessel) oder eine Wärmepumpe installiert wird. Die Erstinstallation von Anlagen zur Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung kann ferner mit einem "Effizienzbonus" gefördert werden, der in der zusätzlichen Gewährung der Hälfte der Basisförderung besteht. Effizient in diesem Sinne sind Gebäude, die bestimmten energetischen Anforderungen entsprechen. Kesseltausch, Kombinations- und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar. Für den Einsatz besonders effizienter Pumpen gibt es zusätzlich zu einem der o. g. Boni den "Solarpumpenbonus". Die Förderung beträgt 50 Euro je Pumpe, unabhängig von der Anzahl der Pumpen pro Anlage.

Innovationsförderung. Eine spezielle Innovationsförderung gibt es für Anlagen, die mindestens drei Wohneinheiten versorgen und zwischen 20 m² und 40 m² Kollektorfläche besitzen. In diesem Sinne innovative Solarwärmeanlagen zur reinen Warmwasserbereitung werden seit Anfang 2012 mit 90 Euro pro m² Kollektorfläche gefördert, innovative Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung werden mit 180 Euro pro m² Kollektorfläche unterstützt.

Und so geht es:

Zuständigkeit. Der Antrag ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

Form. Der Antrag ist auf den bereitgestellten Antragsvordrucken und mit den erforderlichen Nachweisen (z. B. Nachweis über die zu errichtende Kollektorfläche) einzureichen.

Frist. Anträge auf Basis- und Bonusförderung sind innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Anträge auf Innovationsförderung sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Gleiches gilt für jegliche Anträge auf Investitionszuschüsse von Unternehmen oder freiberuflichen Antragstellern.

Entscheidung und Auszahlung. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge bearbeitet und beschieden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung der mit dem Antrag einzureichenden Nachweise.

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm – MAP)

Tabellarische Übersicht der aktuellen Förderbedingungen (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Das Marktanreizprogramm auf den Seiten des BAFA