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Gestaltungssatzungen

In gemeindlichen Gestaltungssatzungen kann z. B. die Dachfarbe für einzelne Baugebiete festgelegt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Farbe der Kollektoren nicht mit der in der Gestaltungssatzung vorgesehenen Farbe übereinstimmt. Es gibt Gerichtsentscheidungen, nach denen der Bauherr einer Solaranlage einen Anspruch auf Befreiung von den Regelungen der örtlichen Bauvorschrift hat und diesen Anspruch auf Gründe des Allgemeinen Wohls stützen kann.