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Fernwärme
Die Nutzungsbedingungen von Verträgen über die Lieferung von Fernwärme müssen zwingend vorsehen, dass der Kunde einen Anspruch auf Vertragsanpassung hat, soweit er den Wärmebedarf unter Nutzung regenerativer Energiequellen decken will (§ 3 AVBFernwärmeV).

