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Kostenarten

Die nach der HeizkostenV umlagefähigen Kostenarten sind für Warmwasser und Wärme jeweils gesondert festgelegt (§§ 7, 8 HeizkostenV). Umlagefähig sind unter anderem die Kosten der verbrauchten Brennstoffe, die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Bedienung, der Überwachung und der Pflege der Anlage.