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Genehmigungen

Die Errichtung einer solarthermischen Anlage ist eine bauliche Maßnahme, vor deren Beginn geprüft werden sollte, ob sie einer behördlichen Genehmigung bedarf. Außer der weitgehend bekannten Baugenehmigung gehören zu den möglicherweise erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen die Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 14 BauGB), eine sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung (§§ 144, 145, 169 BauGB) oder eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.