Sie sind hier:
  1.  Home » 
  2. Rechtliche Aspekte » 
  3. Eigentumsgemeinschaften » 
  4. Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung

Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung

Die Installation einer Solarwärmeanlage kann nach neuester Rechtslage eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung sein. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung sind unter anderem solche, zu denen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) öffentlich-rechtlich verpflichtet ist.

Eine gesetzliche Verpflichtung kann sich aus den Landesgesetzen zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie ergeben (EEWärmeG), die eine Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Wärme für Bestandsgebäude vorsehen. Über ein solches Gesetz verfügt derzeit nur das Land Baden-Württemberg (EWärmeG BW). Es sieht für Bestandsgebäude die Pflicht vor, den jährlichen Wärmebedarf ab dem 1. 1. 2010 zu 10 % durch Erneuerbare Energien zu decken, wenn ein Austausch der Heizanlage erfolgt. Die Pflicht gilt unter anderem als erfüllt, wenn eine solarthermische Anlage mit einer Größe von 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche genutzt wird.