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Keine unbillige Benachteiligung

Die Errichtung der Solarwärmeanlage einzelne Wohnungseigentümer im Vergleich zu anderen nicht unbillig beeinträchtigen. Auch diese Frage hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die von Solarkollektoren aus Sicht vereinzelter Gerichte ausgehende optische Beeinträchtigung dürfte jedenfalls in der Regel alle und nicht einzelne Eigentümer treffen.