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Angemeldete Fachhandwerker, Planer, Architekten oder Energieberater haben Zugriff auf detailliertere Zusatzinformation.

Inforundgang:

Geprüfte Qualität

Förderfähig sind Anlagen, deren Kollektortyp nach einer europäischen Norm geprüft wurde (EN 12975) und einen bestimmten Kollektorertrag erreicht. Ab dem Jahr 2007 geprüfte Anlagen müssen das europäische Prüfzeichen Solar Keymark tragen.

Umlagerechner

Nutzen Sie unseren Umlagerechner. Sie können wesentliche Randbedingungen selbst einstellen und abschätzen, wieviel Heizkosten Ihre Mieter sparen.

Damit es sich lohnt

Rechnen Sie mit dem Besten: Fördergelder, Steuervorteile, Refinanzierung. Und der Mieter spart auch.

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Jetzt staatliche Fördergelder sichern

Der Staat fördert die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung im Rahmen seines Marktanreizprogramms. Bei Mehrfamilienhäusern werden Solarwärmeanlagen mit einer Kollektorfläche bis einschließlich 40 m² durch Zuschüsse gefördert, für größere Anlagen werden zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüssen vergeben.

Zuschüsse vom BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Innovationsförderung

Wer zum ersten Mal Sonnenkollektoren auf einem bestehenden Mehrfamilienhaus installieren lässt, kann die besonders attraktiven "Innovationsfördergelder" einstreichen: Hier wird der Bau von heizungsunterstützenden Solarwärmeanlagen mit 180 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche bezuschusst. Wird ausschließlich Trinkwasser erwärmt, beträgt die Innovationsförderung 90 Euro je Quadratmeter. Voraussetzung jeweils: Die Anlage ist zwischen 20 m² und 40 m² groß und erfüllt bestimmte Qualitätskriterien.

Heizungsfachbetriebe und Energieberater unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung der Fördermittel.

Basisförderung

Erfüllt eine Anlage die Voraussetzungen der Innovationsförderung nicht, kann der Gebäudeeigentümer auf die "Basisförderung" zurückgreifen, die den erstmaligen Bau von Anlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung mit immerhin 90 Euro/m² Kollektorfläche bezuschusst. Solarwärmeanlagen, die der reinen Trinkwassererwärmung dienen oder auf Neubauten errichtet werden, erhalten seit Anfang 2012 keine Basisförderung mehr.

Bonusförderung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich zur Basisförderung auch die "Bonusförderung" in Anspruch genommen werden. So kann die Höhe der Förderung insgesamt bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten betragen.

Zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse durch die KfW

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt Kredite in einer Höhe von bis zu 100 Prozent der Nettoanschaffungskosten. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Der Antrag muss vor dem Bauauftrag bei Ihrer Hausbank gestellt werden. Die Hausbank wickelt alles Weitere für Sie mit der KfW ab.

Steuern sparen – mit Solarwärme

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater! Die Kosten für die Solaranlage werden mit der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

"Sonne vermieten" – und nebenbei Steuern sparen. Die Kosten für eine Solaranlage können in voller Höhe, oder anteilig über mehrere Jahre gestaffelt, steuerlich geltend gemacht werden. Sie können z. B. mit steuermindernder Wirkung von den Einnahmen abgesetzt werden, die durch Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit entstehen. Bewilligte Fördermittel müssen allerdings von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

Ihr Fahrplan rund ums Geld

Welche Fristen Sie beachten sollten
Was? Wann? Adressat
Information der Mieter über Mieterhöhung infolge Modernisierungsumlage Spätestens 3 Monate vor Anlagenbau Mieter
Information der Mieter zu Mieterhöhung anhand Vergleichsmiete Spätestens 3 Monate vor Anlagenbau Mieter
Antrag auf Basisförderung Innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage *) BAFA
Antrag auf Bonusförderung Innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage *) BAFA
Antrag auf Innovationsfördergelder Vor Bauauftrag BAFA
Antrag auf KfW-Förderung Vor Bauauftrag Hausbank
Verwendungsnachweis der KfW-Darlehensmittel Innerhalb von 9 Monaten nach Auszahlung der Darlehensmittel Hausbank

*): Anträge von Unternehmen und Freiberuflern sind vor Bauauftrag zu stellen.

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